„Spendenquittung“, „Zuwendungsbestätigung“ oder auch „Spendenbescheinigung“. All diese Begriffe bedeuten letztlich dasselbe. Vielleicht haben Sie sich aber schon einmal gefragt, was eine Spendenbescheinigung überhaupt ist und welchen Nutzen sie hat? Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Spendenbescheinigung.
Was ist eine Spendenbescheinigung?
Eine Spendenbescheinigung dient als Nachweis über eine Spende bzw. eine Zuwendung, die Sie als Spenderin oder Spender freiwillig an ADRA Deutschland getätigt haben. Sie bestätigt damit auch, dass Ihre Spende tatsächlich bei uns angekommen ist.
Wer darf eine Spendenbescheinigung ausstellen?
Die Organisation, also in diesem Fall ADRA Deutschland, die eine Spendenbescheinigung ausstellt, muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. In der Regel werden diese Zwecke als „offiziell steuerbegünstige Zwecke“ bezeichnet. Das muss ADRA Deutschland durch eine Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder einen Freistellungsbescheid des Finanzamts nachweisen.
Warum ist eine Spendenbescheinigung wichtig?
Als Hilfsorganisation sind wir auf Spenden angewiesen, um unsere Projekte durchzuführen und Menschen auf dem Weg in ein besseres Leben zu unterstützen. Aber auch Sie als Spenderin oder Spender profitieren davon – ganz konkret im Rahmen der Steuererklärung. Denn Spenden, die für Steuer begünstige Zwecke geleistet werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Wieviel Sie sparen, hängt dabei von Ihrem Einkommen ab. Mit unserem Spenden-Rechner können Sie sich hier direkt ausrechnen, wieviel Steuerersparnis möglich ist.
Wie sieht eine Spendenbescheinigung aus?
Je nach Organisation sehen Spendenbescheinigungen immer ein wenig anders aus, aber grundsätzlich orientieren sie sich an einem amtlichen Vordruck. Die Bescheinigung enthält immer das Datum und die Höhe der Spende sowie Angaben zur Spenderin oder zum Spender, wie z. B. Ihre Adresse. So können Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich gespendet haben.
Wann stellt ADRA eine Spendenbescheinigung aus?
Wir stellen Spendenbescheinigungen ab einer Höhe von 10 Euro aus. Diese erhalten Sie automatisch, sofern uns Ihre aktuelle Adresse vorliegt. Falls wir Ihre Adresse nicht haben, können Sie die Bescheinigung ganz einfach bei uns anfordern und wir senden sie Ihnen umgehend zu. Bis zu einer Höhe von 300 Euro werden Spenden vom Finanzamt allerdings auch ohne offizielle Spendenbescheinigung berücksichtigt. Als Nachweis können Sie dort Ihren Kontoauszug und eine vereinfachte Spendenbescheinigung einreichen. Wenn Sie regelmäßig an ADRA spenden, erhalten Sie Ende Januar/Anfang Februar automatisch eine Spendenbescheinigung, die alle Spenden aus dem Vorjahr zusammenfasst. Diese Vorgehensweise hilft uns, die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten.
Kann die Spendenbescheinigung auch per E‑Mail verschickt werden?
In der Regel verschicken wir Ihre Spendenbescheinigung per Post. Auf Nachfrage ist es aber auch möglich, dass Sie sie zusätzlich per E‑Mail erhalten. Fragen Sie dafür einfach bei unserem Spendenservice nach.
Was können Sie tun, falls etwas mit Ihrer Spendenbescheinigung nicht stimmt?
Wir bemühen uns darum, dass alle Angaben auf der Spendenbescheinigung ihre Richtigkeit haben. Sollte aber wider Erwarten etwas nicht stimmen, z. B. ein falscher Name aufgeführt sein oder Spenden fehlen, dann melden Sie sich bitte sofort unter +49 (0) 6151 8115 19 oder spenden@adra.de bei uns und wir kümmern uns so schnell wie möglich darum, dass Sie eine neue Spendenbescheinigung mit den richtigen Angaben erhalten.
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- Letzte Aktualisierung:
- Autor: Cedric Vogel
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IBAN: DE36 3702 0500 0007 7040 00
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