Finanzen, Transparenz und Kontrolle

Gegenüber den Menschen, die wir unterstützen, als auch gegenüber denjenigen, die uns unterstützen, legen wir regelmäßig Rechenschaft über die uns anvertrauten Gelder ab. Wir evaluieren regelmäßig und fortlaufend unsere Arbeit. Dazu hat ADRA weltweite allgemein anerkannte Standards entwickelt und u.a. Sphere Standards und Core Humanitarian Standards übernommen. Unter dem Stichwort MEAL (Monitoring, Evaluation, Accountability and Learning – Überwachung, Bewertung, Rechenschaft und Lernen) wird jedes Projekt ausgewertet und Schlüsse für die Verbesserung der weiteren Arbeit gezogen. So können wir im Dienst der Menschen handeln und als Organisation wachsen.

Die Arbeit in den Projektregionen erfordert von ADRA eine Menge Aufwand und personellen Einsatz. Unsere Mitarbeiter:innen zeigen bei jedem Projekt volles Engagement, allerdings wäre ihr Einsatz nicht möglich, würde ADRA nicht aus verschiedenen Quellen regelmäßig finanzielle Unterstützung erhalten. Von der Bundesregierung und der Europäischen Union erhalten wir in der Regel projektgebundene öffentliche Zuwendungen. Andere Hilfsorganisationen und Kirchen unterstützen uns ferner mit projektgebundenen Zuschüssen.

Einen erheblichen Teil unserer Spenden erhalten wir von privaten Spenderinnen und Spendern. Jede Spende an uns hilft, die Situation in den Projektländern zu verbessern.

Die Verwendung der (Spenden-) Gelder legen wir Ihnen im Rahmen unseres Jahresberichts und durch die ADRA Deutschland Gehälterskala offen. Darüber hinaus informieren wir proaktiv über unsere Organisationsstruktur (Organigramm 2022), den Freistellungsbescheid  sowie die Spartenrechnung 2022. Des Weiteren werden wir geprüft vom Deutschen Spendenrat e.V. und von der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Als Nichtregierungsorganisation ist ADRA Deutschland e.V. in verschiedenen nationalen Bündnissen vertreten. Dazu zählen u.a. das Bündnis Aktion Deutschland Hilft e.V. und der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V. (VENRO). Einen Überblick über die Mitgliedschaften von ADRA Deutschland e.V. finden Sie hier: Unsere Partner

Als Vorsitzender des Vorstands führt Christian Molke die laufenden Geschäfte von ADRA Deutschland e.V. und vertritt den Verein gegenüber Dritten (Satzung). Er ist darüber hinaus ehrenamtlich in verschiedenen Gremien tätig:

Gemeinsam mit unseren starken Partnern vor Ort helfen wir tagtäglich tausenden Menschen durch Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Menschen in den ärmsten Teilen dieser Welt zusammenzuarbeiten und sie durch nachhaltige Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben zu stärken.

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt das Siegel nach eingehender Prüfung an Hilfsorganisationen, die im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung eine transparente und ordnungsgemäße Verwendung der Spenden nachweisen können.

ADRA Deutschland e.V. hat sich den Grundsätzen der Transparenz, Sicherheit, Glaubwürdigkeit, ethischen Standards und Rechenschaft verpflichtet. Die Einhaltung der Grundsätze wird durch das DZI-Spendensiegel bescheinigt. >> DZI-Spendensiegel 2024 (PDF). ADRA Deutschland e.V. ist seit 2010 Träger des DZI-Spendensiegels.

ADRA Deutschland e.V. ist Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, die ethischen Grundsätze im Spendenwesen in Deutschland zu wahren und zu fördern und den ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgang mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle sicherzustellen. Die Organisation bekennt sich zur Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

1. Gemeinnützigkeit

Wir sind durch Bescheid über Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag des Finanzamtes Darmstadt, vom 31.08.2020, Steuernummer 07 250 51619 nach §§ 52 ff. der Abgabenordnung als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Organisation anerkannt.

2. Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Finanzamt

Wir haben unsere zuständige Finanzbehörde für den gemeinnützigen Bereich gegenüber dem Deutschen Spendenrat e.V. von der Verschwiegenheitspflicht befreit (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO).

3. Veröffentlichung

a) Wir veröffentlichen spätestens bis zum 30. September des Folgejahres einen Jahresbericht (mit Tätigkeits-, Projekt- und Finanzbericht) und stellen diesen online zur Verfügung bzw. versenden diesen auf Wunsch. Bei Abweichungen von den nachfolgenden Verpflichtungen erläutern wir diese.
b) Wir informieren regelmäßig über aktuelle Entwicklungen auf unserer Webseite, unseren Newsletter und unseren Publikationen.

4. Registerauszug

Wir verpflichten uns, den aktuellen Registerauszug dem Deutschen Spendenrat e.V. zeitnah vorzulegen und die damit verbundenen Kernaussagen (z.B. Sitz der Organisation, vertretungsberechtigter Vorstand) auch im Rahmen des Jahresberichts darzustellen.

5. Geschäfts-/Jahresbericht

Über das abgelaufene Geschäftsjahr informieren wir wahrheitsgemäß, transparent, verständlich und umfassend in Form eines Jahresberichts.

a) Tätigkeits-/ Projektbericht
Unser Jahresbericht informiert über allgemeine Rahmenbedingungen, erbrachte Leistungen, Entwicklungen und Tendenzen im Aufgabengebiet der Organisation und der Organisation selbst.

b) Rechnungslegung/Prüfung
Die Prüfung unserer Kassen-/ Buchprüfung, unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung/ unseres Jahresabschlusses (einschließlich Lagebericht) sowie der Mehr-Sparten-Rechnung erfolgt nach Maßgabe des Deutschen Spendenrats e.V., den jeweils gültigen Richtlinien des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IdW) und den Grundsätzen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Die Kassenprüfer und der Abschlussprüfer haben die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, entsprechend zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Das Ergebnis der Prüfung sowie die Mehr-Sparten-Rechnung stellen wir öffentlich dar.

6. Strukturen

Unser Status der Gemeinnützigkeit bedingt klare und demokratische Strukturen und Mitgliedschaftsverhältnisse.

a) Die Satzung sowie andere wesentliche konstitutionelle Grundlagen unserer Organisation/Einrichtung werden zeitnah veröffentlicht; Name und Funktion von wesentlichen Leitungs- und Aufsichtspersonen werden bekannt gegeben.
b) Wir haben Leitungs- und Aufsichtsorgane getrennt und verhindern Interessenkonflikte bei den verantwortlichen und handelnden Personen.
c) Wir stellen unsere Aufbauorganisation und Personalstruktur transparent, entsprechend den Grundsätzen des Deutschen Spendenrats e.V. dar.
d) Wesentliche vertragliche Grundlagen und gesellschaftsrechtliche Verflechtungen werden im Rahmen des Jahresbericht  veröffentlicht.

7. Werbung

a) Werbung, die unethisch, diskriminierend oder rassistisch ist, wird unterlassen.
b) Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
c) Wir unterlassen den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spender:innenadressen und bieten oder zahlen keine Provisionen/ Provisionen im Rahmen der Festlegungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. für die Einwerbung von Zuwendungen.

8. Datenschutz

Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, Richtlinien zum Verbraucherschutz sowie die allgemein zugänglichen Sperrlisten zu beachten.

9. Umgang mit Zuwendungen

a) Wir beachten Zweckbindungen durch Spenderinnen und Spender.
b) Wir erläutern den Umgang mit projektgebundenen Spenden.
c) Wir leiten keine Spenden an andere Organisationen weiter. Wenn, dann weisen wir auf eine Weiterleitung von Spenden an andere Organisationen hin und informieren über deren Höhe.

10. Mitgliedschaft im Deutscher Spendenrat e.V.

Wir veröffentlichen den Hinweis auf die Mitgliedschaft sowie die Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates e.V. und den Hinweis auf deren Einhaltung an leicht zugänglicher Stelle auf unserer Webseite oder unserem Jahresbericht.

ADRA Deutschland e.V. hat die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet. Nachfolgend finden Sie Informationen über ADRA Deutschland e.V. gemäß den zehn Punkten der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

ADRA Deutschland e.V.
Robert-Bosch-Straße 10
64331 Weiterstadt, gegründet 1987

Weitere Informationen finden Sie hier: über ADRA

2. Hier finden Sie die Satzung von ADRA Deutschland.

3. Das Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigter und gemeinnütziger Verein finden Sie hier: Freistellungsbescheid.

4. Hier erfahren Sie die Namen unseres Vorstandes und der Geschäftsführung

5. Weitere umfassende Berichte über die Tätigkeiten unserer Organisation finden Sie ebenfalls in unserem Jahresbericht .

6. Personalstruktur (2020/2021): 43 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (36,6 Vollzeitäquivalente). In unseren Abteilungen werden regelmäßig Praktikant:innen-, Bundesfreiwilligen- und FSJ-Plätze angeboten.

7. Detaillierte Informationen hinsichtlich der Mittelherkunft (Spenden, öffentliche Zuschüsse etc.) finden Sie im Finanzteil unseres Jahresberichts .

8. Auch die Angaben über die Mittelverwendung finden Sie im Finanzteil unseres Jahresbericht .

9. ADRA Deutschland e.V. hält 100 % der Geschäftsanteile i.H.v. 25.000 EUR an der ADRA gGmbH. Weiterhin hält ADRA eine Minderheitsbeteiligung und Gesellschafteranteil i.H.v. 500 EUR an der gemeinsamen Finanzverwaltung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, welche die Personal-Gehaltsabrechnung von ADRA übernimmt.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:

    • Auswärtiges Amt (AA)
    • Europäische Union (EU)

Einer der wichtigsten Compliance-Kontrollmechanismen, das Beschwerdemanagement, hat ADRA Deutschland e.V. bereits 2021 eingeführt. Mit unserem elektronischen Hinweisgebersystem, das auf unserer Website zu finden ist, arbeiten wir datenschutzkonform und erfüllen regulatorische Anforderungen zum Hinweisgeberschutz auf Grundlage der aktuellen EU-Whistleblower-Richtlinie und des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes. Das Hinweisgebersystem ermöglicht Mitarbeitenden, Spenderinnen und Spendern, Projektpartnern und auch unseren Projektteilnehmenden, unethisches und strafbares Verhalten auf sichere, vertrauliche und anonyme Weise zu melden. Das elektronische Hinweisgebersystem senkt dabei mögliche Hemmschwellen für Hinweisgebende und vereinfacht die Bearbeitung eingehender Hinweise. Die Hinweise werden von einem sorgfältig ausgewählten Gremium, dem Feedback-Komitee, entgegengenommen und bearbeitet. Das Feedback-Komitee ist verpflichtet, die Anonymität der Hinweisgebenden in jedem Fall zu wahren und den Vertraulichkeitsgrundsatz zu achten.

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