Beschwerdemanagement & Compliance

Einer der wichtigsten Compliance-Kontrollmechanismen, das Beschwerdemanagement, hat ADRA Deutschland e.V. bereits 2021 eingeführt. Mit unserem elektronischen Hinweisgebersystem, das auf unserer Website zu finden ist, arbeiten wir datenschutzkonform und erfüllen regulatorische Anforderungen zum Hinweisgeberschutz auf Grundlage der aktuellen EU-Whistleblower-Richtlinie und des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes.

Das Hinweisgebersystem ermöglicht Mitarbeitenden, Spenderinnen und Spendern, Projektpartnern und auch unseren Projektteilnehmenden, unethisches und strafbares Verhalten auf sichere, vertrauliche und anonyme Weise zu melden. Das elektronische Hinweisgebersystem senkt dabei mögliche Hemmschwellen für Hinweisgebende und vereinfacht die Bearbeitung eingehender Hinweise. Die Hinweise werden von einem sorgfältig ausgewählten Gremium, dem Feedback-Komitee, entgegengenommen und bearbeitet. Das Feedback-Komitee ist verpflichtet, die Anonymität der Hinweisgebenden in jedem Fall zu wahren und den Vertraulichkeitsgrundsatz zu achten.

Richtlinien und Compliance Prozesse

Anwendung Schulung Feedback 

Verhaltenskodex

ADRA-Schutz-Leitlinien

Satzung ADRA Deutschland e.V.

Personalsicherheit

Anti-Korruption

Hinweisgeberschutz-Richtlinie

Datenschutz

VENRO- Richtlinien

Richtlinie Sexuelle Gewalt (PSEA)

Anti-
Terrorismus und Geldwäsche

Prüfung und Beschaffung

Beschaffungsrichtlinie

Spendensiegel

Transparente Zivilgesellschaft

Kinderschutzrichtlinie

Gender und Integration

Steuer und Compliance

Kommunikationsrichtlinie

Beschwerdemanagement

Compliance bei ADRA

Unter Compliance ist die Einhaltung und Befolgung von Recht und Gesetz zu verstehen. Ziel einer guten und verantwortungsvollen Compliance ist die Vermeidung von Rechtsverstößen sowie von Schadensfällen, die aus solchen Verstößen resultieren.

Im Fall eines aufkommenden Rechtsverstoßes bleibt ADRA mit seinem funktionierenden Compliance-Management-System handlungsfähig und kann umgehend und professionell einem auftretenden Compliance-Fall gegensteuern. Bei einem Compliance-Management-System handelt es sich um ein internes System, das durch vorgegebene Richtlinien und Prozesse Rechts- und Regelverstöße vermeiden oder auf ein Minimum reduzieren soll.

ADRA ist als Organisation verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Darunter fallen z. B. Korruptionsrisiken oder auch die Gefahr von schwerwiegendem Fehlverhalten der Mitarbeitenden und Projektpartner. Die Umsetzung von Kontrollmechanismen ist daher notwendig und es sind Maßnahmen zu treffen, um diesen Risiken zu begegnen. Eine effiziente Qualitätssicherung hilft dabei, die Haftungsrisiken für ADRA selbst sowie für die handelnden Personen zu minimieren.

Einer der wichtigsten Compliance– Kontrollmechanismen, das Beschwerdemanagement, hat ADRA Deutschland e.V. bereits 2021 eingeführt. Mit unserem elektronischen Hinweisgebersystem, das auf unserer Website zu finden ist, arbeiten wir datenschutzkonform und erfüllen regulatorische Anforderungen zum Hinweisgeberschutz auf Grundlage der aktuellen EU-Whistleblower-Richtlinie und des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes.

Das Hinweisgebersystem ermöglicht Mitarbeitenden, Spenderinnen und Spendern, Projektpartnern und auch unseren Projektteilnehmenden, unethisches und strafbares Verhalten auf sichere, vertrauliche und anonyme Weise zu melden. Das elektronische Hinweisgebersystem senkt dabei mögliche Hemmschwellen für Hinweisgebende und vereinfacht die Bearbeitung eingehender Hinweise. Die Hinweise werden von einem sorgfältig ausgewählten Gremium, dem Feedback-Komitee, entgegengenommen und bearbeitet. Das Feedback Komitee ist verpflichtet, die Anonymität der Hinweisgebenden in jedem Fall zu wahren und den Vertraulichkeitsgrundsatz zu achten.

Zu einem funktionierenden Compliance-Management-System tragen alle Mitarbeitenden von ADRA bei. Im Vorfeld von Projektumsetzungen werden verschiedene Prüfungen und Risikoanalysen durchgeführt. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, alle geltenden Richtlinien und Prozesse bei der Umsetzung ihrer Tätigkeiten einzuhalten. So sind zum Beispiel bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen unsere Einkaufsrichtlinien einzuhalten und in bestimmten Fällen Dienstleister:innen und neue Projektpartner gemäß der geltenden Richtlinie zu EU-Sanktionen zu überprüfen.

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