Finanzen, Transparenz und Kontrolle

Gegenüber den Menschen, die wir unter­stüt­zen, als auch gegen­über den­je­ni­gen, die uns unter­stüt­zen, legen wir regel­mä­ßig Rechenschaft über die uns anver­trau­ten Gelder ab. Wir eva­lu­ie­ren regel­mä­ßig und fort­lau­fend unse­re Arbeit. Dazu hat ADRA welt­wei­te all­ge­mein aner­kann­te Standards ent­wi­ckelt und u.a. Sphere Standards und Core Humanitarian Standards über­nom­men. Unter dem Stichwort MEAL (Monitoring, Evaluation, Accountability and Learning – Überwachung, Bewertung, Rechenschaft und Lernen) wird jedes Projekt aus­ge­wer­tet und Schlüsse für die Verbesserung der wei­te­ren Arbeit gezo­gen. So kön­nen wir im Dienst der Menschen han­deln und als Organisation wach­sen.

Die Arbeit in den Projektregionen erfor­dert von ADRA eine Menge Aufwand und per­so­nel­len Einsatz. Unsere Mitarbeiter:innen zei­gen bei jedem Projekt vol­les Engagement, aller­dings wäre ihr Einsatz nicht mög­lich, wür­de ADRA nicht aus ver­schie­de­nen Quellen regel­mä­ßig finan­zi­el­le Unterstützung erhal­ten. Von der Bundesregierung und der Europäischen Union erhal­ten wir in der Regel pro­jekt­ge­bun­de­ne öffent­li­che Zuwendungen. Andere Hilfsorganisationen und Kirchen unter­stüt­zen uns fer­ner mit pro­jekt­ge­bun­de­nen Zuschüssen.

Einen erheb­li­chen Teil unse­rer Spenden erhal­ten wir von pri­va­ten Spenderinnen und Spendern. Jede Spende an uns hilft, die Situation in den Projektländern zu ver­bes­sern.

Die Verwendung der (Spenden-) Gelder legen wir Ihnen im Rahmen unse­res Jahresberichts und durch die ADRA Deutschland Gehälterskala offen. Darüber hin­aus infor­mie­ren wir pro­ak­tiv über unse­re Organisationsstruktur (Organigramm 2022), den Freistellungsbescheid  sowie die Spartenrechnung 2022. Des Weiteren wer­den wir geprüft vom Deutschen Spendenrat e.V. und von der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Als Nichtregierungsorganisation ist ADRA Deutschland e.V. in ver­schie­de­nen natio­na­len Bündnissen ver­tre­ten. Dazu zäh­len u.a. das Bündnis Aktion Deutschland Hilft e.V. und der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deut­scher Nichtregierungsorganisationen e.V. (VENRO). Einen Überblick über die Mitgliedschaften von ADRA Deutschland e.V. fin­den Sie hier: Unsere Partner

Als Vorsitzender des Vorstands führt Christian Molke die lau­fen­den Geschäfte von ADRA Deutschland e.V. und ver­tritt den Verein gegen­über Dritten (Satzung). Er ist dar­über hin­aus ehren­amt­lich in ver­schie­de­nen Gremien tätig:

Gemeinsam mit unse­ren star­ken Partnern vor Ort hel­fen wir tag­täg­lich tau­sen­den Menschen durch Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe. Unser Ziel ist es, gemein­sam mit den Menschen in den ärms­ten Teilen die­ser Welt zusam­men­zu­ar­bei­ten und sie durch nach­hal­ti­ge Maßnahmen für ein selbst­be­stimm­tes Leben zu stär­ken.

Das Deutsche Zentralinstitut für sozia­le Fragen (DZI) ver­gibt das Siegel nach ein­ge­hen­der Prüfung an Hilfsorganisationen, die im Rahmen einer spar­sa­men Haushaltsführung eine trans­pa­ren­te und ord­nungs­ge­mä­ße Verwendung der Spenden nach­wei­sen kön­nen.

ADRA Deutschland e.V. hat sich den Grundsätzen der Transparenz, Sicherheit, Glaubwürdigkeit, ethi­schen Standards und Rechenschaft ver­pflich­tet. Die Einhaltung der Grundsätze wird durch das DZI-Spendensiegel beschei­nigt. » DZI-Spendensiegel 2025 (PDF). ADRA Deutschland e.V. ist seit 2007 Träger des DZI-Spendensiegels.

ADRA Deutschland e.V. ist Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, die ethi­schen Grundsätze im Spendenwesen in Deutschland zu wah­ren und zu för­dern und den ord­nungs­ge­mä­ßen, treu­hän­de­ri­schen Umgang mit Spendengeldern durch frei­wil­li­ge Selbstkontrolle sicher­zu­stel­len. Die Organisation bekennt sich zur Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

1. Gemeinnützigkeit

Wir sind durch Bescheid über Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag des Finanzamtes Darmstadt, vom 31.08.2020, Steuernummer 07 250 51619 nach §§ 52 ff. der Abgabenordnung als aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­ge Organisation aner­kannt.

2. Schweigepflichtentbindung gegen­über dem Finanzamt

Wir haben unse­re zustän­di­ge Finanzbehörde für den gemein­nüt­zi­gen Bereich gegen­über dem Deutschen Spendenrat e.V. von der Verschwiegenheitspflicht befreit (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO).

3. Veröffentlichung

a) Wir ver­öf­fent­li­chen spä­tes­tens bis zum 30. September des Folgejahres einen Jahresbericht (mit Tätigkeits‑, Projekt- und Finanzbericht) und stel­len die­sen online zur Verfügung bzw. ver­sen­den die­sen auf Wunsch. Bei Abweichungen von den nach­fol­gen­den Verpflichtungen erläu­tern wir die­se.
b) Wir infor­mie­ren regel­mä­ßig über aktu­el­le Entwicklungen auf unse­rer Webseite, unse­ren Newsletter und unse­ren Publikationen.

4. Registerauszug

Wir ver­pflich­ten uns, den aktu­el­len Registerauszug dem Deutschen Spendenrat e.V. zeit­nah vor­zu­le­gen und die damit ver­bun­de­nen Kernaussagen (z.B. Sitz der Organisation, ver­tre­tungs­be­rech­tig­ter Vorstand) auch im Rahmen des Jahresberichts dar­zu­stel­len.

5. Geschäfts-/Jahresbericht

Über das abge­lau­fe­ne Geschäftsjahr infor­mie­ren wir wahr­heits­ge­mäß, trans­pa­rent, ver­ständ­lich und umfas­send in Form eines Jahresberichts.

a) Tätigkeits-/ Projektbericht
Unser Jahresbericht infor­miert über all­ge­mei­ne Rahmenbedingungen, erbrach­te Leistungen, Entwicklungen und Tendenzen im Aufgabengebiet der Organisation und der Organisation selbst.

b) Rechnungslegung/Prüfung
Die Prüfung unse­rer Kassen-/ Buchprüfung, unse­rer Einnahmen-/Ausgabenrechnung/ unse­res Jahresabschlusses (ein­schließ­lich Lagebericht) sowie der Mehr-Sparten-Rechnung erfolgt nach Maßgabe des Deutschen Spendenrats e.V., den jeweils gül­ti­gen Richtlinien des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IdW) und den Grundsätzen des steu­er­li­chen Gemeinnützigkeitsrechts. Die Kassenprüfer und der Abschlussprüfer haben die Einhaltung die­ser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, ent­spre­chend zu prü­fen und über das Ergebnis der Prüfung schrift­lich zu berich­ten. Das Ergebnis der Prüfung sowie die Mehr-Sparten-Rechnung stel­len wir öffent­lich dar.

6. Strukturen

Unser Status der Gemeinnützigkeit bedingt kla­re und demo­kra­ti­sche Strukturen und Mitgliedschaftsverhältnisse.

a) Die Satzung sowie ande­re wesent­li­che kon­sti­tu­tio­nel­le Grundlagen unse­rer Organisation/Einrichtung wer­den zeit­nah ver­öf­fent­licht; Name und Funktion von wesent­li­chen Leitungs- und Aufsichtspersonen wer­den bekannt gege­ben.
b) Wir haben Leitungs- und Aufsichtsorgane getrennt und ver­hin­dern Interessenkonflikte bei den ver­ant­wort­li­chen und han­deln­den Personen.
c) Wir stel­len unse­re Aufbauorganisation und Personalstruktur trans­pa­rent, ent­spre­chend den Grundsätzen des Deutschen Spendenrats e.V. dar.
d) Wesentliche ver­trag­li­che Grundlagen und gesell­schafts­recht­li­che Verflechtungen wer­den im Rahmen des Jahresbericht  ver­öf­fent­licht.

7. Werbung

a) Werbung, die unethisch, dis­kri­mi­nie­rend oder ras­sis­tisch ist, wird unter­las­sen.
b) Wir wer­den kei­ne Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sons­ti­gen Vorteilen betrei­ben, die nicht in unmit­tel­ba­rem Zusammenhang mit dem Satzungszweck ste­hen oder unver­hält­nis­mä­ßig teu­er sind.
c) Wir unter­las­sen den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spender:innenadressen und bie­ten oder zah­len kei­ne Provisionen/ Provisionen im Rahmen der Festlegungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. für die Einwerbung von Zuwendungen.

8. Datenschutz

Wir ver­pflich­ten uns, die gesetz­li­chen Regelungen zum Datenschutz, Richtlinien zum Verbraucherschutz sowie die all­ge­mein zugäng­li­chen Sperrlisten zu beach­ten.

9. Umgang mit Zuwendungen

a) Wir beach­ten Zweckbindungen durch Spenderinnen und Spender.
b) Wir erläu­tern den Umgang mit pro­jekt­ge­bun­de­nen Spenden.
c) Wir lei­ten kei­ne Spenden an ande­re Organisationen wei­ter. Wenn, dann wei­sen wir auf eine Weiterleitung von Spenden an ande­re Organisationen hin und infor­mie­ren über deren Höhe.

10. Mitgliedschaft im Deutscher Spendenrat e.V.

Wir ver­öf­fent­li­chen den Hinweis auf die Mitgliedschaft sowie die Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates e.V. und den Hinweis auf deren Einhaltung an leicht zugäng­li­cher Stelle auf unse­rer Webseite oder unse­rem Jahresbericht.

ADRA Deutschland e.V. hat die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unter­zeich­net. Nachfolgend fin­den Sie Informationen über ADRA Deutschland e.V. gemäß den zehn Punkten der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

ADRA Deutschland e.V.
Robert-Bosch-Straße 10
64331 Weiterstadt, gegrün­det 1987

Weitere Informationen fin­den Sie hier: über ADRA

2. Hier fin­den Sie die Satzung von ADRA Deutschland.

3. Das Datum des jüngs­ten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steu­er­be­güns­tig­ter und gemein­nüt­zi­ger Verein fin­den Sie hier: Freistellungsbescheid.

4. Hier erfah­ren Sie die Namen unse­res Vorstandes und der Geschäftsführung

5. Weitere umfas­sen­de Berichte über die Tätigkeiten unse­rer Organisation fin­den Sie eben­falls in unse­rem Jahresbericht .

6. Personalstruktur (2020/2021): 43 enga­gier­te Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (36,6 Vollzeitäquivalente). In unse­ren Abteilungen wer­den regel­mä­ßig Praktikant:innen‑, Bundesfreiwilligen- und FSJ-Plätze ange­bo­ten.

7. Detaillierte Informationen hin­sicht­lich der Mittelherkunft (Spenden, öffent­li­che Zuschüsse etc.) fin­den Sie im Finanzteil unse­res Jahresberichts .

8. Auch die Angaben über die Mittelverwendung fin­den Sie im Finanzteil unse­res Jahresbericht .

9. ADRA Deutschland e.V. hält 100 % der Geschäftsanteile i.H.v. 25.000 EUR an der ADRA gGmbH. Weiterhin hält ADRA eine Minderheitsbeteiligung und Gesellschafteranteil i.H.v. 500 EUR an der gemein­sa­men Finanzverwaltung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, wel­che die Personal-Gehaltsabrechnung von ADRA über­nimmt.

10. Namen von juris­ti­schen Personen, deren jähr­li­che Zuwendung mehr als zehn Prozent unse­rer gesam­ten Jahreseinnahmen aus­ma­chen:

    • Auswärtiges Amt (AA)
    • Europäische Union (EU)Initiative Transparente Zivilgesellschaft Logo

Einer der wich­tigs­ten Compliance-Kontrollmechanismen, das Beschwerdemanagement, hat ADRA Deutschland e.V. bereits 2021 ein­ge­führt. Mit unse­rem elek­tro­ni­schen Hinweisgebersystem, das auf unse­rer Website zu fin­den ist, arbei­ten wir daten­schutz­kon­form und erfül­len regu­la­to­ri­sche Anforderungen zum Hinweisgeberschutz auf Grundlage der aktu­el­len EU-Whistleblower-Richtlinie und des deut­schen Hinweisgeberschutzgesetzes.

Das Hinweisgebersystem ermög­licht Mitarbeitenden, Spenderinnen und Spendern, Projektpartnern und auch unse­ren Projektteilnehmenden, unethi­sches und straf­ba­res Verhalten auf siche­re, ver­trau­li­che und anony­me Weise zu mel­den. Das elek­tro­ni­sche Hinweisgebersystem senkt dabei mög­li­che Hemmschwellen für Hinweisgebende und ver­ein­facht die Bearbeitung ein­ge­hen­der Hinweise. Die Hinweise wer­den von einem sorg­fäl­tig aus­ge­wähl­ten Gremium, dem Feedback-Komitee, ent­ge­gen­ge­nom­men und bear­bei­tet. Das Feedback-Komitee ist ver­pflich­tet, die Anonymität der Hinweisgebenden in jedem Fall zu wah­ren und den Vertraulichkeitsgrundsatz zu ach­ten.

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