Beschwerdemanagement & Compliance

Einer der wich­tigs­ten Compliance-Kontrollmechanismen, das Beschwerdemanagement, hat ADRA Deutschland e.V. bereits 2021 ein­ge­führt. Mit unse­rem elek­tro­ni­schen Hinweisgebersystem, das auf unse­rer Website zu fin­den ist, arbei­ten wir daten­schutz­kon­form und erfül­len regu­la­to­ri­sche Anforderungen zum Hinweisgeberschutz auf Grundlage der aktu­el­len EU-Whistleblower-Richtlinie und des deut­schen Hinweisgeberschutzgesetzes.

Das Hinweisgebersystem ermög­licht Mitarbeitenden, Spenderinnen und Spendern, Projektpartnern und auch unse­ren Projektteilnehmenden, unethi­sches und straf­ba­res Verhalten auf siche­re, ver­trau­li­che und anony­me Weise zu mel­den. Das elek­tro­ni­sche Hinweisgebersystem senkt dabei mög­li­che Hemmschwellen für Hinweisgebende und ver­ein­facht die Bearbeitung ein­ge­hen­der Hinweise. Die Hinweise wer­den von einem sorg­fäl­tig aus­ge­wähl­ten Gremium, dem Feedback-Komitee, ent­ge­gen­ge­nom­men und bear­bei­tet. Das Feedback-Komitee ist ver­pflich­tet, die Anonymität der Hinweisgebenden in jedem Fall zu wah­ren und den Vertraulichkeitsgrundsatz zu ach­ten.

Richtlinien und Compliance Prozesse

Anwendung Schulung Feedback 

Verhaltenskodex

ADRA-Schutz-Leitlinien

Satzung ADRA Deutschland e.V.

Personalsicherheit

Anti-Korruption

Hinweisgeberschutz-Richtlinie

Datenschutz

VENRO- Richtlinien

Richtlinie Sexuelle Gewalt (PSEA)

Anti-
Terrorismus und Geldwäsche

Prüfung und Beschaffung

Beschaffungsrichtlinie

Spendensiegel

Transparente Zivilgesellschaft

Kinderschutzrichtlinie

Gender und Integration

Steuer und Compliance

Kommunikationsrichtlinie

Beschwerdemanagement

Compliance bei ADRA

Unter Compliance ist die Einhaltung und Befolgung von Recht und Gesetz zu ver­ste­hen. Ziel einer guten und ver­ant­wor­tungs­vol­len Compliance ist die Vermeidung von Rechtsverstößen sowie von Schadensfällen, die aus sol­chen Verstößen resul­tie­ren.

Im Fall eines auf­kom­men­den Rechtsverstoßes bleibt ADRA mit sei­nem funk­tio­nie­ren­den Compliance-Management-System hand­lungs­fä­hig und kann umge­hend und pro­fes­sio­nell einem auf­tre­ten­den Compliance-Fall gegen­steu­ern. Bei einem Compliance-Management-System han­delt es sich um ein inter­nes System, das durch vor­ge­ge­be­ne Richtlinien und Prozesse Rechts- und Regelverstöße ver­mei­den oder auf ein Minimum redu­zie­ren soll.

ADRA ist als Organisation ver­schie­de­nen Gefahren aus­ge­setzt. Darunter fal­len z. B. Korruptionsrisiken oder auch die Gefahr von schwer­wie­gen­dem Fehlverhalten der Mitarbeitenden und Projektpartner. Die Umsetzung von Kontrollmechanismen ist daher not­wen­dig und es sind Maßnahmen zu tref­fen, um die­sen Risiken zu begeg­nen. Eine effi­zi­en­te Qualitätssicherung hilft dabei, die Haftungsrisiken für ADRA selbst sowie für die han­deln­den Personen zu mini­mie­ren.

Einen der wich­tigs­ten Compliance-Kontrollmechanismen, das Beschwerdemanagement, hat ADRA Deutschland e.V. bereits 2021 ein­ge­führt. Mit unse­rem elek­tro­ni­schen Hinweisgebersystem, das auf unse­rer Website zu fin­den ist, arbei­ten wir daten­schutz­kon­form und erfül­len regu­la­to­ri­sche Anforderungen zum Hinweisgeberschutz auf Grundlage der aktu­el­len EU-Whistleblower-Richtlinie und des deut­schen Hinweisgeberschutzgesetzes.

Das Hinweisgebersystem ermög­licht Mitarbeitenden, Spenderinnen und Spendern, Projektpartnern und auch unse­ren Projektteilnehmenden, unethi­sches und straf­ba­res Verhalten auf siche­re, ver­trau­li­che und anony­me Weise zu mel­den. Das elek­tro­ni­sche Hinweisgebersystem senkt dabei mög­li­che Hemmschwellen für Hinweisgebende und ver­ein­facht die Bearbeitung ein­ge­hen­der Hinweise. Die Hinweise wer­den von einem sorg­fäl­tig aus­ge­wähl­ten Gremium, dem Feedback-Komitee, ent­ge­gen­ge­nom­men und bear­bei­tet. Das Feedback-Komitee ist ver­pflich­tet, die Anonymität der Hinweisgebenden in jedem Fall zu wah­ren und den Vertraulichkeitsgrundsatz zu ach­ten.

Zu einem funk­tio­nie­ren­den Compliance-Management-System tra­gen alle Mitarbeitenden von ADRA bei. Im Vorfeld von Projektumsetzungen wer­den ver­schie­de­ne Prüfungen und Risikoanalysen durch­ge­führt. Die Mitarbeitenden sind ver­pflich­tet, alle gel­ten­den Richtlinien und Prozesse bei der Umsetzung ihrer Tätigkeiten ein­zu­hal­ten. So sind z. B. bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen unse­re Einkaufsrichtlinien ein­zu­hal­ten und in bestimm­ten Fällen Dienstleistende und neue Projektpartner gemäß der gel­ten­den Richtlinie zu EU-Sanktionen zu über­prü­fen.

Um sicher­zu­stel­len, dass Richtlinien und Gesetze von Mitarbeitenden ein­ge­hal­ten wer­den, ist es wich­tig, kla­re Richtlinien und Gesetze im Unternehmen zu eta­blie­ren. Dazu gehö­ren u.a. regel­mä­ßi­ge Schulungen, z. B. im Umgang mit sen­si­blen Daten, die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen sowie eine regel­mä­ßi­ge Überprüfung und Aktualisierung der Richtlinien. Diese die­nen nicht nur als inter­ner Leitfaden für die Mitarbeitenden, son­dern eben­falls als Erläuterung der Werte und Arbeitsgrundsätze von ADRA Deutschland e.V. und zur Risikominimierung.