Spuren hinterlassen - Testament spenden

„Was bleibt, wenn ich gehe?“ Wohl jeder von uns stellt sich diese Frage irgendwann im Leben. Besonders dann, wenn sich unser irdischer Lebensweg dem Ende zuneigt, fragen wir uns, welche bleibenden Spuren wir hinterlassen.

Um sicher zu stellen, was mit Ihrem Hab und Gut geschehen wird, gilt es frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, damit der Nachlass in Ihrem Sinne verteilt wird. Ein Testament regelt die Ansprüche und somit wird Ihr Nachlass genau den Menschen und Projekten zugutekommen, die von Ihnen bedacht wurden. Dazu gehören natürlich auch Ihre Angehörigen. Jedoch auch die Menschen, die an Hunger leiden oder in Katastrophengebieten leben.

Somit können Sie die Zukunft ein wenig selbst mitgestalten: Wir können gemeinsam die Not lindern und eine bessere Welt schaffen. Wenn Sie ADRA Deutschland in Ihrem Nachlass benennen, freut uns das sehr, denn so können Sie bleibende Spuren hinterlassen.

Um einen ersten Eindruck über unsere Arbeit zu bekommen, können Sie sich hier den kostenlosen Flyer herunterladen:

Spuren hinterlassen

Alle wichtigen Informationen über eine Erbschaft für ADRA Deutschland e.V. finden Sie in unserer kostenfreien Broschüre. Sie können diese auch im PDF-Format herunterladen. 

FAQ: Warum eine Testamentspende sinnvoll ist

Mit einem rechtsgültigen Testament können Sie schon zu Lebzeiten bindend festlegen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll – unabhängig von dessen Höhe. Sie können selbst bestimmen, wie Sie Ihren Nachlass (Geld, Aktien, Immobilien, Wertgegenstände, Schmuck etc.) verteilen und wem Sie etwas hinterlassen wollen. 

Wenn Sie zu Lebzeiten kein Testament machen wollen oder es versäumen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese entspricht nicht unbedingt Ihren persönlichen Wünschen und kann im ungünstigsten Fall zu Streitigkeiten unter Ihren Hinterbliebenen führen. Die gesetzliche Erbfolge sieht die Familienmitglieder als Erben in einer bestimmten Reihenfolge vor: Ein Verwandter mit einem höheren Verwandtschaftsgrad schließt alle anderen Personen von der Erbfolge aus. Außerdem erhält der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner immer einen Teil des Erbes als Vermächtnis.  

Die eigenbestimmte Entscheidung, die in einem verbindlichen Testament dokumentiert wird, gibt vielen Menschen das gute Gefühl, für den Sterbefall alles Wichtige nach den persönlichen Vorstellungen geregelt zu haben. Außerdem bietet ein Testament Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigenen Werte und Vorstellungen von einer möglichst gerechten Verteilung auszudrücken.  

Sollten keine Angehörigen und kein Testament vorhanden sein, erbt der Staat. 

Grundsätzlich kann jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht „wegen einer krankhaften seelischen Störung, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung testierunfähig“ ist, ein Testament erstellen (siehe §2229 Abs. 1-4 BGB ). Ein Testament ist nicht nur eine Option für sehr Wohlhabende, sondern für alle Menschen, die ihren Nachlass selbst regeln wollen. Ein testamentarisches Erbe unterliegt keiner Vermögensuntergrenze und ist nicht auf Geld, Wertpapiere oder Immobilien beschränkt, sondern umfasst alle Sachwerte. 

Ein Testament kann jederzeit erstellt werden, unabhängig von der Höhe des Vermögens oder des Alters. Es kann so oft überarbeitet oder geändert werden, wie Sie es wünschen. So können Sie veränderte Lebensverhältnisse,  Interessenlagen oder finanzielle Verhältnisse jederzeit berücksichtigen. 

Das gesamte Testament muss vom Erblasser selbst handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, mit Ort und Datum der Erstellung. Sie können es an einem frei wählbaren Ort aufbewahren: zum Beispiel zu Hause, in einem Bankschließfach, bei einem Notar oder Nachlassgericht. 

Wenn Sie eine Testamentsverfügung bei einem Amtsgericht hinterlegen, informiert das Amtsgericht das Standesamt ihres Geburtsortes. Dort wird ein entsprechender Eintrag in der Personenstandsakte vorgenommen.  

Im Todesfall informiert das Standesamt Ihres Wohnsitzes das Standesamt Ihres Geburtsortes. Von dort wird aufgrund des Hinweises in der Kartei das Amtsgericht informiert, das die Testamentsverfügung verwahrt. Das Testament wird dann durch das Nachlassgericht eröffnet, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist. 

Sie können neben Verwandten, nahestehenden Personen und Ehepartnern auch Vereinen, Stiftungen und Institutionen Geld hinterlassen, z.B. einer gemeinnützigen Organisation wie ADRA. Diese können Sie ganz nach Ihren Wünschen und Ihrer persönlichen Lebenssituation als Allein-, Mit- oder Schlusserben benennen. 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Testamentspende

Wenn Sie Ihr Testament beim Amtsgericht hinterlegt haben, wird es eröffnet, sobald das Gericht über das Standesamt von Ihrem Tod erfährt. Das Nachlassgericht, eine Abteilung des Amtsgerichts, benachrichtigt alle, die Sie in Ihrem Testament bedenken. 

Falls Sie Ihr Testament zu Hause verwahren wollen, bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, das Nachlassgericht nach Ihrem Tod zu verständigen. Im Übrigen ist jeder, der ein Testament findet, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben. 

Wird ADRA zum Erben eingesetzt, kümmern wir uns um alles Notwendige, wie die Haushalts- und Kontenauflösung, die Kündigung von Verträgen und Versicherungen, den Verkauf von Wertpapieren und Immobilien sowie die Erfüllung von Vermächtnissen. 

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wir lassen eine Immobilie zunächst von einem unabhängigen Sachverständigen bewerten. Anschließend wird sie in der Regel zum Höchstgebot verkauft. Sie können auch Kunstgegenstände und Antiquitäten an ADRA vererben. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, schon zu Ihren Lebzeiten gemeinsam abzuklären, was mit ihnen geschehen soll. 

Sollten Sie über eine Zweckbindung nachdenken und ein bestimmtes Land oder einen Themenbereich gezielt unterstützen wollen, sprechen Sie uns bitte an. Wir werden dann gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, Ihren speziellen Wunsch zu erfüllen. Ohne Zweckbindung geben Sie uns die Freiheit, flexibel genau dort zu helfen, wo die Hilfe gerade akut benötigt wird. 

Um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Interesse erfüllt wird, können Sie in Ihrem Testament einen sogenannten Testamentsvollstrecker benennen. Dies kann z.B. ein Rechtsanwalt sein oder eine andere Person, der sie volles Vertrauen entgegenbringen. Sie oder er hat dann die ehrenvolle PflichtIhren Nachlass entsprechend Ihren Vorgaben zu verwalten. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn sie ADRA in Ihrem Testament bedenken und einen Testamentsvollstrecker einsetzen möchten. 

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